Berufsbild "Assistenzkraft in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen im nicht-pädagogischen Bereich"

Die Assistenzkraft im nicht-pädagogischen Bereich soll die pädagogischen Kräfte in der Kita unterstützen. Ihre Hilfe ist unter anderem in folgenden Bereichen gefragt:

  • bei der Einhaltung und Umsetzung der Hygieneregeln, z.B. beim gemeinsamen Händewaschen mit den Kindern,
  • beim Küchendienst, z.B. beim Zubereiten von Essen und Tischdecken,
  • beim Einkaufen,
  • bei Reinigungsarbeiten von Spiel- und Beschäftigungsmaterial,
  • bei der Einhaltung von Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder,
  • als Begleitung bei Ausflügen,
  • bei Vorbereitung von Veranstaltungen etc..

Voraussetzungen für diesen Beruf:

  • Belastbarkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Einfühlungsvermögen
  • gute Sozial- und Sprachkompetenz
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität
  • Interesse und Freude im Team einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten

Wie Sie die Anschlussqualifizierung für diesen Beruf erwerben

Die Landesregierung hat hierzu ein Förderprogramm initiiert und eine Qualifizierungsmaßnahme in Form eines tätigkeitsbegleitenden Lehrgangs (160 Unterrichtseinheiten) konzipiert und dafür eine Ausschreibung auf den Weg gebracht. Es ist beabsichtigt, dass Weiterbildungsträger diesen Lehrgang mit einem abschließenden Zertifikat „Assistenzkraft in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen im nicht-pädagogischen Bereich“ durchführen.

In diesem Lehrgang werden Sie befähigt, sich dauerhaft sicher im System Kindertageseinrichtungen zu bewegen und deren Rahmenbedingungen zu kennen. Es werden einführende Grundkenntnisse von pädagogischen und rechtlichen Themen sowie Grundkenntnisse in Themen wie Ernährung, Hauswirtschaftslehre, Hygiene, Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt. Ziel ist es, eine klare Vorstellung zu den Aufgaben und Tätigkeiten in einer Kindertageseinrichtung zu entwickeln.

Wie lange dauert der Lehrgang?

Der Lehrgang soll sich über einen Zeitraum von einem Jahr erstrecken, um den Teilnehmenden neben den Lehrgangseinheiten genügend Raum für ihre Tätigkeit vor Ort in der Kindertageseinrichtung zu geben.

Wasl kostet der Lehrgang?

Der Lehrgang wird für die Teilnehmenden kostenfrei ermöglicht werden.

Wo findet der Lehrgang statt?

Der Lehrgang wird überwiegend digital erfolgen, damit eine flächendeckende Qualifizierung der im gesamten Land Nordrhein-Westfalen tätigenden Personen gewährleistet wird.

Es gibt aber auch Lerninhalte, die nicht digital vermittelt werden können, z.B. Erste Hilfe am Kind. Dieser Kurs setzt voraus, dass praktische Übungen stattfinden, die in Präsenzform vermittelt werden sollen. Diese sollen dann an zentralen Orten in NordrheinWestfalen stattfinden.

Es kann aber auch sein, dass der Lehrgang dezentral angeboten wird, dabei soll sichergestellt sein, dass diese Orte von den Teilnehmenden mit zumutbarem Aufwand erreicht werden können.

Was verdiene ich als „Assistenzkraft im nicht-pädagogischen Bereich?

Über die Vergütung entscheiden die Träger als Arbeitgeber. Bei der Finanzierung haben die Träger grundsätzlich die Möglichkeit, Assistenzkräfte nach dem KiBiz als „sonstiges Personal“ zu finanzieren.

An wen wende ich mich, wenn ich diesen Lehrgang absolvieren und weitere Informationen haben möchte?

Wenn Interesse an der Teilnahme an diesem Lehrgang besteht, sollte man sich schon mal an den Träger oder die Leitung der Einrichtung wenden. Die Entscheidung, welcher Weiterbildungsträger die Qualifikation anbietet, ist noch nicht getroffen. Das Ministerium wird selbstverständlich die Träger diesbezüglich auf dem Laufenden halten, so dass diese dann auch informieren können, wenn es ein konkretes Angebot gibt